… ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der z. B.
bei einem Unternehmen oder bei einem Verband in der
Steuerabteilung tätig ist – also bei einem Arbeitgeber, der
nicht selbst Steuerberater ist
… die gesetzliche Regelung befindet sich insbesondere
in § 58 Satz 2 Nr. 5a Steuerberatungsgesetz
Was bedeutet dies konkret in meinem Fall?
Antwort: Selbstverständlich habe ich das Steuerberaterexamen
erfolgreich abgelegt und bin zum Steuerberater bestellt worden
Hauptberuflich bin ich als Mitarbeiter in der Steuerabteilung
eines international tätigen Großkonzerns beschäftigt
Nebenberuflich unterstütze ich Sie gern in meiner Freizeit – also
im Wesentlichen nach Feierabend oder am Wochenende – bei
der Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.